Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem dem Geschäftsführer (Erster Vorsitzender), dem Stellvertretenden Geschäftsführer (Zweiter Vorsitzender), dem Organisationsleiter, dem Koordinationsleiter und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Geschäftsführer oder durch den Stellvertretenden Geschäftsführer. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 500,00 DM belasten, ist jedes Vorstandsmitglied allein vertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte bis 5.000,00 DM kann ein Vorstandsmitglied zusammen mit dem Geschäftsführer beschließen. Rechtsgeschäfte über 5.000,00 DM können die Vorstandsmitglieder nur gemeinsam beschließen.