Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, der zugleich die Geschäfte des Vereins führt, sowie einem weiteren Mitglied des Vereins.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zur Beschlussfassung des Vorstandes ist die übereinstimmende Willenserklärung beider Vorstandsmitglieder erforderlich.