Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden sowie dem ersten und zweiten Kassierer.
Jeweils zwei vertreten gemeinsam.
Der Vorstand ist verpflichtet, bei Ausgaben, die aus den laufenden Einnahmen (Jahresbruttobeitrag) nicht aufzubringen sind, die Einwilligung der Mitglieder einzuholen.