Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Kunstwerke und Dokumente für das "Jüdische Museum" im Berlin Museum erwirbt die Gesellschaft nur mit Zustimmung des Direktors des Berlin Museums. Sofern der Erwerb mit Auflagen oder Bedingungen verknüpft ist, bedarf es außerdem der Zustimmung des Senators für Wissenschaft und Kunst.