| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Kassenwart, dem Schriftführer und zwei weiteren Personen.
Zur Gültigkeit von Rechtsgeschäften genügt die Unterschrift von drei Vorstandsmitgliedern. |