Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten/1. Stellvertreter, dem Schatzmeister/2. Stellvertreter, dem Geschäftsführer/3. Stellvertreter und dem Jugendleiter/4. Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.