Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, und zwei Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Stellvertreter.
Bei Rechtsgeschäften unter 100,00 DM/51,13 € sind die Vorstandsmitglieder jeweils allein vertretungsberechtigt.