Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden gemeinsam oder einen dieser beiden mit einem anderen Vorstandsmitglied.