Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Stellvertretenden Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Ersten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.