Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 17.01.1983 ist dem Verein, der weniger als drei Mitglieder hat, die Rechtsfähigkeit entzogen.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden und dem Dritten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.