| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden und dem Zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Beirat soll, sofern ein Geschäft im Einzelfalle den Wert von 500,00 DM übersteigt seine Zustimmung erteilen. Der Vorstand soll ohne diese Zustimmung ein solches Geschäft nicht abschließen dürfen. |