| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Für folgende Aufgabenbereiche werden zwei besondere Vertreter bestellt: a) zur Durchführung von Filmveranstaltungen b) zur Korrespondenz mit anderen Filmgruppen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. |