| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Vereinsmitglieder, davon zwei Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch einen der beiden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam. |