Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Kassenwart ist als besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB neben dem Vorstand für den gesamten Finanzbereich des Vereins bestellt. Er ist insbesondere auch allein zeichnungsberechtigt hinsichtlich Verfügungen über Konten des Vereins und dessen Kasse.