Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, zwei Stellvertretern, dem Schatzmeister und bis zu sieben weiteren Vorstandsmitgliedern, darunter ein Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder einen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.