| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und dem Stellvertretenden Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und einem Vorstandsmitglied. |