| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Beträgen unter 500,00 DM ist jedes Vorstandsmitglied einzeln zur Vertretung gemäß § 26 BGB berechtigt. |