Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden allein oder den zweiten Vorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister.
Rechtshandlungen, die den Verein zu den nachfolgenden Leistungen verpflichten, sind wie folgt vorzunehmen:
Euro 1.500 bis Euro 5.000 nach Zustimmung durch den gesamten Vorstand und über Euro 5.000 nach Zustimmung der Mitgliederversammlung.