Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Mitglied Ressort Finanzen (Schatzmeister).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein oder durch den Vizepräsidenten gemeinsam mit dem Mitglied Ressort Finanzen (Schatzmeister).