Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und einer geraden Anzahl von mindestens zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Vorsitzende hat Alleinvertretungsbefugnis. Im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam nach Abstimmung der in einer einzuberufenden Vorstandssitzung anwesenden Mitglieder.