Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sechs Personen, darunter einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Kassenführer und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören; die Vergabe von Einzelbeträgen für ein und denselben Zweck, die eine Höhe von 300,00 DM überschreiten.