Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über fünfhundert DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der Mitglieder entweder schriftlich oder auf einer Mitgliederversammlung gegeben wird.