Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu sechs Vorstandsmitgliedern, darunter ein erster Vorsitzender, ein zweiter Vorsitzender, ein Kassenwart und ein Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der erste und der zweite Vorsitzende haben Alleinvertretungsbefugnis.
Für Rechtsgeschäfte von mehr als 1.000,-- Euro bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.