Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Sportwart, dem Jugendwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle durch den stellvertretenden Vorsitzenden, finanziell durch zwei Vorstandsmitglieder, wenn der Wert von DM 200,00 überschritten wird.