Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht zwei Vorsitzenden und einem gleichberechtigten Stellvertretern (geschäftsführender Vorstand).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der geschäftsführende Vorstand darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.