| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern, und zwar dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, zwei Schriftführern, wovon einer der stellvertretende Vorsitzende sein kann, einem Kassenwart und gegebenenfalls einem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |