| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten.
In Rechtsgeschäften, die die Vereinigung Dritten gegenüber verpflichten, ist die Zustimmung des Präsidialrates und des Schatzmeisters erforderlich. |