| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Soll ein Geschäft abgeschlossen werden, dessen Wert über DM 1.000,-- (eintausend) hinausgeht, hat der Beirat seine Zustimmung zu erteilen, ohne diese darf der Vorstand das Geschäft nicht abschließen. |