Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Personen, dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister und weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.