Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer.
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 500,-- DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die schriftliche Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder des Vorstandes vorliegt und der Beirat vorher informiert worden ist. Rechtsgeschäfte unterhalb dieses Geschäftswertes werden nach Zustimmung der anderen Mitglieder des Vorstandes vom Vorsitzenden eingegangen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.