Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vereinsvorsitzenden, seinem Stellvertreter, einem Kassenwart und einem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein, bei den übrigen Vorstandsmitgliedern sind zwei von ihnen vertretungsberechtigt.