| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und Kassierer, dem techn.-wissenschaftlichen Beisitzer und Sportwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied. |