Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Abschluß von Rechtsgeschäften die den Verein mit mehr als DM 300,- belasten, bedarf der Zustimmung des Gesamtvorstandes.