Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorsitzenden, dem ersten Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, gleichzeitig Kassierer, und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, gleichzeitig Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.