Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Verpflichtungsgeschäfte mit einem Wert über 3.000,00 Euro bedürfen eines einstimmigen Beschlusses des Vorstandes oder der Zustimmung der Mitgliederversammlung.