| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter.
Der Vorstand bedarf zu Verfügungen, die im Einzelfall höher als der Jahresbeitrag aller Mitglieder liegen, der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |