Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Außergerichtlich wird der Verein durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei Vertragsabschlüssen über mehr als 1.000,-- EUR vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.