Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Je zwei Vorstandsmitglieder können den Club satzungsmäßig vertreten. Bei finanziellen Verpflichtungen, die der Vorstand für den Club eingeht, muss eine der Unterschriften vom Schatzmeister geleistet werden, im Falle seiner längeren Verhinderung jedoch vom ersten Vorsitzenden.