Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Lichtwart.
Verfügungen über das Sonderkonto bei der Bank für Handel und Industrie (Konto-Nr. 5020505) bedürfen der Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern, und zwar des Kassenwartes und des ersten Vorsitzenden bzw. des Lichtwartes.