Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenverwalter und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied