Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu zwei ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die beiden ersten Vorsitzenden können jedoch nur gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.