Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern, darunter der erste Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Kassenwart, der Schriftführer und ein weiteres Mitglied des Vorstands.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied.