Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem stellvertretenden Präsidenten, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem zweiten Schriftführer (Präsidium).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder den stellvertretenden Präsidenten und ein weiteres Mitglied des Präsidiums.