Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Schatzmeister und den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein oder zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Verwaltungs- und Personalleiter, insbesondere: a) Verhandlungen mit Dienststellen des Senats von Berlin, den Bezirksämtern von Berlin, sonstigen Sozialeinrichtungen, Behörden und Krankenkassen über den Erhalt von Zuwendungsmitteln oder sonstigen Leistungen; b) Abschluss, Änderung, Beendigung von Anstellungsverträgen mit Mitarbeitern; c) Abschluss, Änderung, Beendigung von Miet- und sonstigen Verträgen, die dem Zweck des Vereins dienen; d) Umsetzung der von der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand festgelegten Maßnahmen, Strategien und Ziele.