Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zur Aufnahme neuer festangestellter Mitarbeiter ist eine 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung erforderlich.