Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Bundesvorsitzenden, drei Stellvertretern, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und drei Beisitzern.
Der geschäftsführende Bundesvorsitzende oder im Verhinderungsfalle einer seiner drei Stellvertreter vertreten den Verein gemeinschaftlich mit dem Schatzmeister oder dem Schriftführer oder einem von drei namentlich genannten Beisitzern gerichtlich und außergerichtlich.