Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sechs Mitgliedern, und zwar dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, den Beisitzern, dem Schatzmeister.
Bei Bedarf kann die Mitgliederversammlung ein weiteres Vorstandsmitglied bestellen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.