Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen, nämlich dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter und gleichzeitig Schriftführer, dem zweiten Stellvertreter und gleichzeitig Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.