Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Rechnungsführer, dem Schriftführer und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden.