| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Personen, dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, seinem Stellvertreter und dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied.
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zur Gültigkeit von Rechtsgeschäften genügt die Mitwirkung von zwei Vorstandsmitgliedern. |